wir Mieterinnen und Mieter haben ein Recht auf Belegeinsicht. Das bedeutet, dass der Vermieter auf Verlangen sämtliche Rechnungen zu den in der Betriebskostenabrechnung aufgeführten Positionen vorlegen und das Kopieren oder Ablichten gestatten muss.
Wir begrüßen, dass die Gewobag uns Mieterinnen und Mietern dies nun erleichtert. Auf Anfrage erhält man einen Zugangscode, mit dem man sich auf einer Internetseite einloggen und dort die entsprechenden Rechnungen einsehen und herunterladen kann.